Für Auslandsreisen gilt ab dem 01. Juli 2011 die Mikrochip-Pflicht bei Hunden und Katzen.
Bisher war zur eindeutigen Kennzeichnung des Haustieres die Tätowierung ausreichend. Seit dem 01. Juli aber ist die Mikrochip-Kennzeichnung von Hund und Katze für die Ein- und Ausreise
gefordert...
Wir raten nicht nur reisenden Hunden und Katzen zur Kennzeichnung, sondern auch daheimbleibenden.
Der Mikrochip wird ohne Narkose mit Hilfe einer Injektion unter die Haut links am Hals eingesetzt. Auf dem Chip ist eine Nummer gespeichert, diese wiederum wird bei Tasso und dem deutschen
Haustierregister mit den Daten des Besitzers registriert. Der Mikrochip kann in allen Tierarztpraxen und Tierheimen sowie einigen Polizeistationen mit Hilfe eines Lesegerätes durch die Haut
hindurch von außen abgelesen werden. Falls also Ihr Hund/ Ihre Katze mal einen Ausflug ohne Sie plant, wird er/ sie mit Sicherheit aufgrund des Chips wieder nach Hause gebracht werden können.